Als Arbeitgeber sorgen Sie für reibungslose Abläufe in ihrem Betrieb. Dennoch können jederzeit Probleme mit Mitarbeitern auftreten. Mit einer fachkundigen und lösungsorientierten Herangehensweise lassen sich finanzielle und andere Nachteile in der Regel verhindern.
So können z.B. Kündigungen - auch wenn diese auf den ersten Blick unproblematisch erscheinen - allenfalls angefochten werden und nach langwierigen und eventuell teuren Gerichtsprozessen zu erheblichen Entschädigungszahlungen führen. Ebenso sind bei wichtigen unternehmerischen Entscheiden mit Bezug zum Personal etliche arbeitsrechtliche Problemstellungen zu meistern (wie z.B. bei Stellenabbau mit Änderungskündigungen, Massenentlassungen, Betriebsübergang).
Um solche Probleme zu vermeiden, unterstützen Sie die Rechtsanwälte von Stieger+Schütt Rechtsanwälte mit ihrer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz gerne.
Beratung und Vertretung vor Schlichtungsstellen, Behörden und Gerichten bei Klagen von Arbeitnehmern oder Klagen gegen Arbeitnehmer
Aussergerichtliche Verhandlungen in Arbeitskonflikten mit allen Beteiligten
Beratung und Begleitung bei problematischen ordentlichen Kündigungen (z.B. bei drohenden Vorwürfen einer missbräuchlichen Kündigung, bei älteren Mitarbeitern vor der Pensionierung, bei Konflikten zwischen Mitarbeitern)
Beratung bei Sperrfristfragen (z.B. aufgrund Krankheit/Unfall, Mutterschaft etc.)
Beratung und Begleitung bei fristlosen Kündigungen (aufgrund der hohen Anforderungen für den Arbeitgeber ist eine vorgängige, sehr zeitnahe Beratung allgemein zu empfehlen)
Ausarbeitung von Arbeitsverträgen für alle Mitarbeiterstufen (insbesondere für Kadermitarbeiter)
Beratung und Vertretung bei vertraglicher Formulierung eines Konkurrenzverbots, Beratung und Vertretung bei Verletzung des Konkurrenzverbots
Beratung und Vertretung in der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht (AHV/IV/UVG/AVIG/BVG etc.)
Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen (einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags) und Freistellungen (Verzicht auf weiteres Erscheinen des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz)
Begleitung und Beratung bei Änderungskündigungen, Massenentlassung und Betriebsübergang
Beratung bei der Arbeitszeitgestaltung, Überstunden und Überzeit
Beratung und Ausarbeitung von flexiblen Arbeitszeitmodellen (Teilzeit, Jahresarbeitszeit, Gleitzeit, Arbeit auf Abruf etc.)
Begleitung und Vertretung bei Kontrollen und Verfahren wegen der Verletzung des Arbeitsgesetzes (z.B. betreffend Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Wochenhöchstarbeitszeit, Überzeit, Schichtbetrieb etc.)
Erstellen oder Überarbeiten von Personalreglementen, Arbeitszeitreglementen, Spesenreglementen, Reglementen betreffend sexuelle Belästigung etc. Eine weitsichtige Redaktion kann viele teure Überraschungen verhindern.
Beurteilung und Erstellung von Bonus- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
Beratung und Vertretung bei bewilligungspflichtiger Arbeitsvermittlung und bewilligungspflichtigem Personalverleih, Verhandlungen mit den Bewilligungsbehörden (kantonale Ämter und SECO)
Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus der Diskiminierung aufgrund des Geschlechts z.B. betreffend Lohn, Anstellung, Kündigung etc.
Vertretung vor der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz und vor Gericht
Beratung und Vertretung bei Themen rund um die Mitwirkung im Betrieb (Betriebsrat, Personalkommission), Verhandlungen mit Personalvertretungen, Ausarbeitung von entsprechenden Reglementen
Beratung und Vertretung bei Themen rund um Gesamtarbeitsverträge, Verhandlungen mit Gewerkschaften, Vertretung in Verfahren vor paritätischen Kommissionen (z.B. im Baugewerbe)
Beratung und Vertretung bei Lehrverhältnissen (z.B. bei vorzeitiger Auflösung des Lehrvertrags), Verhandlungen mit Bildungsbehörden
Beratung und Vertretung bei der Ausstellung und Korrektur von Arbeitszeugnissen (Zwischenzeugnis, Schlusszeugnis), Beratung bei Referenzauskünften