Trennung und Scheidung lösen viele Probleme, sie schaffen aber auch neue. Trennung und Scheidung sollen daher gut überlegt sein. Wir zeigen Ihnen auf, welche Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung auf Ihr Leben haben, insbesondere auf Ihre Kinder und Ihre Finanzen.
Sie entscheiden, ob wir Sie in einem Gerichtsverfahren vertreten oder Sie nur im Hintergrund beraten sollen, beispielsweise weil Sie in einer Mediation eine Einigung ausgehandelt haben und überprüft haben möchten, wie weit die Mediationsvereinbarung vom Gesetz entfernt liegt.
Wir scheuen streitige Prozesse vor Gericht nicht. Wo immer möglich, streben wir aber eine Einigung (sog. Konvention) an, sei es vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens oder danach. Nach einer Einigung können Sie Ihrem Ex-Ehegatten besser in die Augen schauen, was vor allem wichtig ist, wenn Sie gemeinsame Kinder haben und auf der Elternebene weiterhin kooperieren wollen. Ihre Kinder werden es Ihnen danken! Eine Einigung kostet weniger Geld, Zeit und Nerven als ein streitiges Gerichtsverfahren. Sie wissen am Ende genau, wie das Verhandlungsergebnis lautet und riskieren kein Urteil neben Ihren Erwartungen. Konventionen lassen zudem mehr Spielraum für kreative Lösungen neben dem Gesetzesbuchstaben.
Um solche Probleme zu lösen, unterstützen Sie die Rechtsanwälte von Stieger+Schütt Rechtsanwälte mit ihrer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz gerne.
In diesen Bereichen sind wir für Sie tätig:
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen Kinderunterhalt (Naturalunterhalt, Barunterhalt und Betreuungsunterhalt) und ehelichem bzw. nachehelichem Unterhalt inkl. Vorsorgeunterhalt.
Die Berechnung und Abgrenzung dieser verschiedenen Unterhaltsarten ist komplex. Wir bringen unser gesamtes (Fach)anwaltswissen für Sie ein, um zu einem für Sie akzeptablen Ergebnis zu gelangen. Orientieren Sie sich nicht an den Unterhaltsbeiträgen, welche andere Personen aus Ihrem Umfeld zahlen bzw. erhalten, sondern lassen Sie sich die Unterhaltsbeiträge anhand Ihrer konkreten Situation berechnen und das Ergebnis durch uns vertreten.
In einer Scheidung werden in Bezug auf die gemeinsamen Kinder sowohl die elterliche Sorge sowie die Obhut an einen oder beide Ehegatten zugeteilt. Im Jahr 2014 wurde im Zivilgesetzbuch (ZGB) als allgemeiner Grundsatz die gemeinsame elterliche Sorge eingeführt. Je nach Konstellation ist aber nach wie vor die Zuteilung an einen Elternteil möglich.
Bei allen Konstellationen muss zudem eine Regelung über die Betreuung der Kinder oder das Besuchsrecht gefunden werden. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten bei der Regelung der Kinderbelange und unterstützen Sie bei der Lösungsfindung.
Die güterrechtliche Auseinandersetzung kann hochkomplex sein. Wir schätzen nicht einfach, sondern stellen möglichst exakte Berechnungen auf, was viele Gerichte und Anwälte scheuen. Wer dies nicht so genau nimmt, kan je nach finanziellen Verhältnissen sehr viel Geld verlieren oder nicht erhalten.
Liegenschaften stellen oft den finanziellen und emotionalen Hauptwert des ehelichen Vermögens dar. Entsprechend sorgfältig sind die sich stellenden Fragen zu prüfen.
Welcher Ehegatte darf in der Liegenschaft bleiben?
Steht die Liegenschaft im Alleineigentum, Miteigentum oder Gesamteigentum?
Wer hat wieviel in die Liegenschaft investiert (auch Amortisation der Hypothek)? Zu welchen Zeitpunkten? Aus welcher Gütermasse? Wie lässt sich dies beweisen? Gab es eine Gegenleistung dafür? Betrafen die Investitionen den Kaufpreis, den Unterhalt oder Wert vermehrende Umbauten? Wie hat sich der Wert im Lauf der Jahre entwickelt?
Können wir nach der Scheidung gemeinsam Eigentümer bleiben?
Wie ist die künftige Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen?
Diese und weitere Fragen wirken sich auf das Ergebnis der güterrechtlichen Auseinandersetzung aus, und zwar oft bedeutend mehr, als man erwartet.
Liegenschaft und Wohneigentumsförderung: Selbst bewohnte Liegenschaften werden oft über den Bezug oder die Verpfändung der zweiten und dritten Säule finanziert. Wir erklären Ihnen, was dies in der Scheidung bedeutet.
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe angesparten Guthaben in der beruflichen Vorsorge geteilt. Vorbei sind jedoch die Zeiten, in denen man stur die während der Ehe geäufneten Vorsorgeguthaben je hälftig aufgeteilt hat. Seit dem Jahr 2017 bietet das Gesetz je nach Konstellation interessante andere Lösungen, die wir für Sie prüfen.
Ein Ehevertrag und/oder ein Erbvertrag oder Testament bieten Ihnen Möglichkeiten, um Ihren Ehegatten maximal zu begünstigen oder maximal zu benachteiligen. Gern zeigen Ihnen unsere Fachanwälte für Familienrecht verschiedene Varianten auf.
Mit einem Ehevertrag können Sie in guten Zeiten vielen künftigen Problemen vorbeugen. Die allgemein bekannte Gütertrennung kann zwar eine Lösung sein, sie führt aber oft zu unausgewogenen Ergebnissen. Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten der eherechtlichen Planung. Wollen Sie gemeinsam eine Liegenschaft erwerben? Haben Sie ein Unternehmen, welches Sie im Fall einer Scheidung nicht verlieren wollen? Oder hat der eine Ehegatte viel mehr Vermögen als der andere? Dies sind Beispiele von Konstellationen, die man planen sollte, solange man noch miteinander reden kann. Und wenn Sie dies verpasst haben, helfen wir Ihnen, möglichst kostengünstig aus den Problemen herauszukommen.
Bei wesentlicher und dauerhafter Veränderung der Verhältnisse können die Unterhaltsbeiträge für den Ex-Ehegatten und die Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut, Betreuungsanteile, Besuchsrecht und Unterhaltsbeiträge) unter Umständen abgeändert werden. Sie erfahren von uns Ihre Chancen und Risiken, und wir vertreten Sie aussergerichtlich oder vor Gericht.
Die Planung und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften weicht in wichtigen Teilen von der Standardregelung einer Ehe zwischen Mann und Frau ab. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf und vertreten Sie dabei.
Wir arbeiten Konkubinatsverträge aus, beispielsweise wenn ein unverheiratetes Paar eine Liegenschaft kauft oder wenn Sie Kinder haben möchten. Auch erbrechtliche Planungsmöglichkeiten erfahren Sie von uns.
Mit je einer deutschen Fachanwältin und einem Schweizer Fachanwalt SAV für Familienrecht eignet sich unsere Kanzlei bestens für Fälle mit Bezug zu Deutschland. Welches Recht ist günstiger für Sie? In welchem Staat ist das Verfahren auf welche Weise einzuleiten und zu führen?
Häufig werden uns in der Beratung folgende Fragen gestellt:
Wir vertreten auf Wunsch auch beide Ehegatten. Wenn beide Ehegatten nicht streiten wollen, aber einfach die Rechtslage und daher die Folgen einer Trennung oder Scheidung nicht kennen, stellt es eine gute Möglichkeit dar, dass sich beide Ehegatten durch uns vertreten lassen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vorstellungen der Ehegatten nicht zu weit auseinanderliegen. Die gemeinsame Vertretung führt meistens rasch und kostengünstig zu guten Einigungen. Man ist allerdings auch zu einer Einigung „verdammt“. Wenn die Einigungsbemühungen definitiv scheitern, dürfen wir nicht plötzlich nur noch einen der beiden Ehegatten gegen den anderen vertreten. In einem solchen Fall müssten wir das Mandat niederlegen.
Unsere Vorgehensweise: „So sanft wie möglich, aber so aggressiv wie nötig.“ Jeder Fall ist anders gelagert. Sie sind spezialisiert auf die Psychologie Ihres Ehegatten und wissen, welcher Tonfall zum grössten Erfolg führt. In der Regel suchen wir zuerst das Gespräch mit der Gegenpartei, um auf friedliche Art eine Lösung zu finden, welche Ihren Interessen gerecht wird. Es gibt aber auch Fälle, die man mit einem „Paukenschlag“ beginnen und in denen man gewisse „Pflöcke" einschlagen muss, um die Gegenpartei in die Schranken zu weisen. Wir passen die Vorgehensweise dem konkreten Fall an und sprechen unser Vorgehen mit Ihnen ab.
Ja, wir nehmen Sie als Mensch ernst, so wie Sie sind. Sie brauchen sich vor uns nicht zu schämen! Das Scheitern einer Ehe stürzt viele Menschen in eine tiefe Krise. Dies ist normal. Unsere Erfahrung zeigt, dass es fast allen Betroffenen nach einiger Zeit wieder viel besser geht. Je schlechter sich jemand fühlt, desto steiler ist oft der Aufstieg. Zum Streiten und Scheitern braucht es immer zwei, und niemand ist perfekt. Wir sind uns vieles gewohnt, und auch für Ihre Ehegeschichte werden wir mit kühlem Kopf versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden.
Eine frühzeitige Planung kann unangenehmen Überraschungen im Fall der Ehescheidung vorbeugen. In der Ehescheidung suchen wir mit Ihnen nach Lösungen, wie Sie Ihr Unternehmen trotz Auszahlung Ihres Ehegatten allenfalls behalten können.
Wenn der erste von zwei Ehegatten stirbt und weitere Erben vorhanden sind, beginnt die Erbteilung gleich wie bei einer Ehescheidung mit einer güterrechtlichen Auseinandersetzung, um zu bestimmen, was dem verstorbenen Ehegatten gehört hat bzw. wie hoch sein Nachlass ist. Dies sind rein familienrechtliche Fragen, auf welche wir spezialisiert sind. Erbrecht bildet daher ein wichtiges Standbein unserer Tätigkeit.